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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 18:30
von Kirschquark
Mir fällt gerade ein, dass die HIV-PEP irgendwie muttermilchgängig war, ich bin aber mit den genauen Informationen überfragt, ich hatte mich mit über 2-jährigem Stillkind damals aber dafür entschieden, weil das fragliche Medikament auch für Kinder zugelassen war und der Indexpatient dann auch negativ war, so dass ich mit wenigen Dosen "davonkam"

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 18:35
von Kirschquark
Ich rufe mal
Mondenkind hat geschrieben:

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 18:39
von Kirschquark
Ups, wir sind ja eh im Stillforum, Entschuldigung (fürs Rufen und den Trippelpost)

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 18:43
von Linda89
AnnaKatharina hat geschrieben: 07.02.2021, 17:21 Alles was du schwanger darfst, darfst du auch Stillend ;-)

Und die Frage ist ja zurecht: Mit was könntest du dich anstecken, das über MM übertragen wird?
HIV

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 18:53
von Alice89
Sorry für meine Antwort vorhin, ich bin ganz automatisch davon ausgegangen, es ginge um Corona 🙈 so trägt das natürlich nicht zum Thema bei.

Interessehalber: Wie lange gilt denn so ein BV dann bei Tier-/Zahnärzten etc? Man kann ja seeeehr lange stillen... 🤔

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 19:15
von Kirschquark
Das BV gilt (so weit ich weiß) so lange man stillt, wenn man das dokumentiert und es ärztlich bestätigt wird.
Meine Tierarzt-Freundin ist jetzt 14 Monate zu Hause, jetzt scheint aber die KK irgendwie nicht mehr zahlen zu wollen

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 20:01
von 7erendipity
Also wegen Gasnarkosen und Schockraum...
Das habe ich alles gemacht als ich noch in der Anästhesie war, das hat keinen interessiert (und ich habe damals versucht mit dem Betriebsarzt da etwas für mich hinzubiegen, weil ich quasi nur Spät- und Nachtdienste machen sollte auf ITS).
Das war alles mit Ü1-Kind egal.

Und eine inhalative Anästhesie ist ja auch nicht kontraindiziert bei Kindern, daher sehe ich da jetzt keine Argumentation für die Stillzeit.

Bezüglich Covid hatte ich gedacht ich könnte mich stillend aus der Affäre ziehen (wir hatten kurzzeitig so eine IMC-Station mit der wir andere Häuser entlastet haben), aber da hat die schlaue Bundesregierung vorgesorgt und Covid ist explizit ausgeschlossen als Mutterschutz-Leistung in der stillzeit.

Bezüglich HIV: das könnte man ja evtl. noch argumentieren, dann aber eher Hep B und C, das Risiko für eine HIV Infektion durch nadelstichverletzung ist ja sehr sehr gering.

Bei TierärztInnen sind halt einige nicht so witzige Zoonosen möglich, das ist denke ich schon nicht zu vergleichen.
Zahnärztliches Personal kann ich arbeitsmedizinisch so gar nicht einschätzen. Wahrscheinlich ist die Exposition bzw bei infizierten Patienten die Aerosolbelastung einfach noch sehr viel höher. Wobei das in der präklinischen Notfallmedizin unter Umständen ähnlich sein könnte...schwierig.

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 20:19
von DerStoepsel
Das BV geht bis zu einem Jahr 😊
Meistens wird von der KK darüber hinaus nicht mehr gezahlt egal ob man das stillen belegen kann oder nicht 🤷‍♀️

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 20:23
von AnnaKatharina
HIV Übertragung auf Personal ist ja sehr sehr selten.
Kann ja eigentlich nur bei Nadelstich passieren und dann würde man den Patienten ja direkt testen.
Ob das wirklich reicht für ein Beschäftigungsverbot weiss ich nicht

Gehen HepB bist du wahrscheinlich geimpft, Linda? Da kontrolliert der Betriebsarzt ja auch regelmäßig den Titer, insofern weiss man ja ob Schutz da ist.

Bleibt HepC. Meines wissen nach wird HepC nicht durch Stillen übertragen und selbst bekannt HepC positive Mütter dürfen ihre reifgeborenen Babys stillen.

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Verfasst: 07.02.2021, 20:54
von Kirschquark
AnnaKatharina hat geschrieben: 07.02.2021, 20:23 Kann ja eigentlich nur bei Nadelstich passieren und dann würde man den Patienten ja direkt testen.
Wenn der/die Patient/in einverstanden ist. Und noch "greifbar"
Und je nachdem gibt's dann trotzdem die Postexpositionsprophylaxe bzw. ist diese empfohlen/notwendig.

Linda, Du bist in der präklinischen Notfallmedizin tätig, oder?