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Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:58
von Freshi
Minimeni hat geschrieben: 26.01.2019, 21:35
Freshi hat geschrieben: 26.01.2019, 18:19
Mein AG hat mir die Ausgleichszahlung für ein Jahr zugesagt, danach werde ich trotz Stillen wieder in den Nachtdienst einsteigen weil wir es uns (nachdem wir vor einigen Monaten auf ElterngeldPlus umgestiegen sind) nicht leisten wollen auf die Zuschläge zu verzichten...
Aber ist es nicht grade im sinne des gesetzes, dass du nicht diskriminierst wirst und auch keine finanziellen nachteile haben sollst durch das stillen? Also, ist ja super wenn ihr euch "außer-gesetzlich" einigt, aber hast du nicht für die gesamte stilldauer den anspruch?
Also meines Wissens nach geht es um ein Jahr, auch im Gesetz (ich hab mich ehrlich gesagt nicht weiter dazu belesen weil es keine Option für mich ist nach dem 1.LJ noch auf Nachtdienste und Bereitschaften zu verzichten). Eine "außer-gesetzliche" Einigung liegt bei mir ja auch im Moment nicht vor, ist ja alles MuSchu-Gesetzkonform.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 22:10
von Freshi
So, nun hab ich die ganzen Links mal angesehen. Lt. denen gibt's ja kein zeitliches Limit was das MuSchuG angeht. Das heißt, du könntest also auch nach dem 1.LJ noch auf die Berücksichtigung bestehen.
So ganz hab ich allerdings nicht verstanden wer jetzt die Ausgleichszahlung leistet - die Krankenkasse oder der AG?
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 27.01.2019, 00:07
von Februarmama
Ich werde das Gesetz vermutlich in Anspruch nehmen wenn ich nach 12 Monaten Elternzeit zurück gehe- mein Arbeitgeber (einer der größten in Deutschland) ist allerdings mit der Gefährdungsanalyse für Stillende Mütter noch nicht fertig geworden und somit weiß ich noch nicht wie und wo ich arbeiten werde und werde das wohl auch erst auf den letzten Drücker erfahren. Was ich sicher weiß: die Stillpausen sind auf die ersten 12 Lebensmonate des Kindes beschränkt, der Rest des Gesetzes gilt für die gesamte Stillzeit EGAL wie alt das Kind ist und auch Pumpstillen zählt. Es gibt vom BMFSFJ einen Leitfaden zum Mutterschutzgesetz, da steht das explizit drin. Ich werde wohl regelmäßig ein ärztliches Attest einreichen müssen, wobei, soweit ich weiß, noch nicht geklärt ist, ob der Arbeitgeber dieses Verlangen kann und wie oft...
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 27.01.2019, 00:13
von Februarmama
Ich bin übrigens in der super Privilegierten Situation in meinem riesigen Unternehmen nur eine Nummer zu sein und meiner Karriere wird es vermutlich auch nicht schaden- trotzdem hatte ich ein bisschen Hemmungen dem Personaldienst zu informieren...ich glaube in einem kleineren, persönlicheren Umfeld in dem man sich im schlimmsten Fall den Missgunst seiner direkten Kollegen auf sich zieht und anderes als in der Schwangerschaft ja auch keinen Kündigungsschutz mehr genießt hätte ich mich vielleicht nicht getraut...