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Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 27.03.2019, 16:52
von Februarmama
Huhu, danke der Nachfrage-
Also für mich ist das der Jackpot- wir hätten uns eine längere unbezahlte Elternzeit nicht leisten können und so bekomme ich noch ein wenig Gnadenfrist. Ich arbeite bei einer der größten Airlines Deutschland und bin da nur eine Nummer im System- was mir in diesem Fall extrem zu Gute kommt- ich finde diese Änderungen im Mutterschutzgesetz nämlich insofern ein bisschen schwierig, weil man ja nach dem Mutterschutz keinen Kündigungsschutz mehr genießt und sich ja sehr schnell angreifbar macht, wenn man auf sein Recht als stillende Mutter besteht (keine Nachtarbeit, keine Sonn-und Feiertage etc)...
Für meinen Arbeitgeber ist es eigentlich unmöglich mich ohne Schichtdienste und Nachtflüge einzusetzen- der Planungsaufwand wäre immens...
Wenn allerdings eine Lösung gefunden wird, wie ich tagsüber fliegen und jedenfalls Abend wieder zuhause bei meinem Kind sein könnte, wäre ich damit auch sehr glücklich...
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 27.03.2019, 17:05
von Februarmama
Die Damen beim Personaldienst haben mich bis zum Tag des Wiedereinstiegs schmoren lassen, wie es für mich weitergeht und haben ein wenig den Eindruck erweckt als müssten sie mein Beschäftigungsverbot aus eigener Tasche bezahlen. Außerdem wollten sie gerne verbindlich wissen wie lange ich noch vorhabe zu stillen (als ob mein Kind da nicht auch mitentscheiden würde

)- wir haben allerdings auch eine tolle Personalvertretung die das für mich geklärt hat...ich muss alle 2 Monate ein Stillattest einreichen (finde ich auch legitim, auch wenn das wohl eine rechtliche Grauzone ist)
Ach und noch etwas: ich habe ein schlechtes Gewissen, auch wenn ich ja nur von meinem Recht Gebrauch mache, es fühlt sich ein wenig an, als ob ich mir Sozialleistungen erschleichen würde...
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 27.03.2019, 19:36
von matteosmama
Musst du denn nun tageweise arbeiten oder über mehrere Tage?
Das schlechte Gewissen kommt mir bekannt vor. Auch wenn ich nur krank bin, habe ich schon ein schlechtes Gewissen. Früher war es stärker ausgeprägt, inzwischen nicht mehr so schlimm. Denn Dank des großen Jungen war ich öfters krank, was meinem damaligen Arbeitgeber natürlich nicht gefallen hat. Mir wurde es dann irgendwann mehr oder weniger egal, was er dazu gesagt hat. Schließlich ist es mein Kind und wenn es krank ist, möchte ich bei ihm sein.
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 27.03.2019, 21:28
von RedsMama
Nix da mit schlechtem Gewissen. Du produzierst gerade im schlimmsten Fall einen Kunden, im besten den rettenden CEO deiner Firma. Und ich möchte den Unternehmen sehen, der dasselbe sagen kann.
Reproduktive Arbeit steht produktives Arbeit NICHTS nach! Du machst es prima!!
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 28.03.2019, 09:05
von Februarmama
RedsMama hat geschrieben: 27.03.2019, 21:28
Nix da mit schlechtem Gewissen. Du produzierst gerade im schlimmsten Fall einen Kunden, im besten den rettenden CEO deiner Firma. Und ich möchte den Unternehmen sehen, der dasselbe sagen kann.
Reproduktive Arbeit steht produktives Arbeit NICHTS nach! Du machst es prima!!
Awww, da musste ich direkt ein bisschen heulen bei deinen Worten! Vielen Dank!
Wobei mein schlechtes Gewissen eher anderen Müttern gilt, die sich zwischen Job und Familie zerreißen müssen, ich fühle mich da extrem privilegiert.
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 28.03.2019, 09:11
von Februarmama
matteosmama hat geschrieben: 27.03.2019, 19:36
Musst du denn nun tageweise arbeiten oder über mehrere Tage?
Das schlechte Gewissen kommt mir bekannt vor. Auch wenn ich nur krank bin, habe ich schon ein schlechtes Gewissen. Früher war es stärker ausgeprägt, inzwischen nicht mehr so schlimm. Denn Dank des großen Jungen war ich öfters krank, was meinem damaligen Arbeitgeber natürlich nicht gefallen hat. Mir wurde es dann irgendwann mehr oder weniger egal, was er dazu gesagt hat. Schließlich ist es mein Kind und wenn es krank ist, möchte ich bei ihm sein.
Mein normaler Dienstplan sähe in ungefähr so aus, dass ich 3-5 Tage (und Nächte) unterwegs wäre und dann 2-4 Tage zuhause, aber durch das Beschäftigungsverbot bin ich nun ganz zu Hause...weil es sich wohl planungstechnisch nicht lohnt für einige wenige Stillmütter die Dienstpläne stillfreundlich zu gestalten (ich glaube mein AG spekuliert darauf, dass die meisten Mütter von dem neuen MuSchuGesetz nichts wissen und dementsprechend nicht von ihrem Recht Gebrauch machen (und „langzeitstillend“ über 6 Monate sind ja eh die wenigsten)
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 28.03.2019, 11:51
von RedsMama
Februarmama hat geschrieben: 28.03.2019, 09:05
RedsMama hat geschrieben: 27.03.2019, 21:28
Nix da mit schlechtem Gewissen. Du produzierst gerade im schlimmsten Fall einen Kunden, im besten den rettenden CEO deiner Firma. Und ich möchte den Unternehmen sehen, der dasselbe sagen kann.
Reproduktive Arbeit steht produktives Arbeit NICHTS nach! Du machst es prima!!
Awww, da musste ich direkt ein bisschen heulen bei deinen Worten! Vielen Dank!
Wobei mein schlechtes Gewissen eher anderen Müttern gilt, die sich zwischen Job und Familie zerreißen müssen, ich fühle mich da extrem privilegiert.
Auch da darfst du kein schlechtes Gewissen haben. Ohne einige, die damit anfangen, vernünftige Arbeitsbedingungen zu haben, werden die anderen sie nicht bekommen. Jemand muss Vorreiter spielen. Ein Brand fängt auch immer mit einem, oder mehrere, kleinen Funken an. In dem du es vorlebst, erhöhst du die Chance, dass andere das auch erleben können.
Aber wenn du mehr machen möchtest, wie wäre es mit einem offenen Brief an einer Zeitung (z. B.), wo du deine Situation schilderst und deine Firma lobst? Das kann dann anderen auf die Idee bringen, das neue Gesetzt leben zu lassen - Müttern sowie Arbeitgeber.
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 29.03.2019, 12:36
von Mariposa85
Wie ist das eigentlich? Ist nach dem neuen Mutterschutzgesetz
Nicht nur eine Stillzeit von 12 Monaten maximal „begünstigt“? Also hinsichtlich der ganzen Vorkehrungen und Begünstigungen wie Stillpausen etc.?
Februarmama, mach Dir keinen Kopf. Erstens sind das Peanuts und zweitens bekommt der Arbeitgeber (zumindest bei den regulären Beschäftigungsverboten) eine Erstattung von den Kassen. Und in die hast du sicherlich bereits mehr als genug eingezahlt, so dass du diese „Versicherung“ auch ruhig ohne schlechtes Gewissen in Anspruch nehmen kannst!
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 29.03.2019, 13:06
von Leominor
Nein, nur die bezahlten Stillpausen gibt es maximal bis 12 Monate. Alles andere im Mutterschutzgesetz gilt auch für Stillkinder Ü1.
Die Begründung ist wohl, dass ein Kind Ü1 ja (in der Regel) nicht mehr voll gestillt wird und während der Abwesenheit der Mutter ja essen kann.
Aber auch ein teilweise gestilltes Kind muss ja vor Gefahrstoffen etc. geschützt werden. Deshalb ist explizit nur der Teil den Stillpausen zeitlich beschränkt.
Re: Flugbegleiterin/Pilotin: Wiedereinstieg & Stillen
Verfasst: 29.03.2019, 23:59
von Mariposa85
Leominor hat geschrieben: 29.03.2019, 13:06
Nein, nur die bezahlten Stillpausen gibt es maximal bis 12 Monate. Alles andere im Mutterschutzgesetz gilt auch für Stillkinder Ü1.
Die Begründung ist wohl, dass ein Kind Ü1 ja (in der Regel) nicht mehr voll gestillt wird und während der Abwesenheit der Mutter ja essen kann.
Aber auch ein teilweise gestilltes Kind muss ja vor Gefahrstoffen etc. geschützt werden. Deshalb ist explizit nur der Teil den Stillpausen zeitlich beschränkt.
Das ist einleuchtend. Danke für die Aufklärung
Februarmama, wie geschrieben mache dir bitte keinen Kopf

genieß es, dass das Schicksal es gut mit Dir gemeint hat und dass ein BV bei dir gerade möglich ist. Bin fast ein bisschen neidisch
