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Re: Tragetuch ins Ausland verschicken

Verfasst: 09.03.2018, 20:15
von koalina
Ich hatte mal beim z oll nachgefragt als ich ein Tuch in die Schweiz verkauft habe. Das musste ich deklarieren und die Empfängern einfuhrumsatzsteuer zahlen. Obschon es unter den Geschenke Grenzen war meind ich. Frage beim z oll. Oder bei der Post. Kann Aber auch Schweiz spezifisch sein. Weiss ich ehrlich nicht. Wert würde ich angeben.

Re: Tragetuch ins Ausland verschicken

Verfasst: 09.03.2018, 21:11
von Jolina
Ist es so auch versichert? Mir war so als müsste man das extra "dazubuchen".

Re: Tragetuch ins Ausland verschicken

Verfasst: 09.03.2018, 21:25
von Kalimera
Jaein. Man hat eine Sendungsverfolgung durch das Einschreiben. Angeblich kann man "+Wert" statt Einschreiben dazubuchen, damit es auch versichert ist, aber das ging bei der Online-Frankierung nicht. Mir reicht bei dem Warenwert (<100€) das Tracking aus, braucht man ja für PayPal.

Einfuhrumsatzsteuer (gibt's ja in Dtl auch, wenn man etwas zb aus den USA bestellt und unter der Zollgrenzeliegt) kommt nicht drauf, nach Singapur ist alles unter ca 300€ kostenfrei (egal ob Geschenk oder Ware), wenn ich es richtig verstanden habe.

Re: Tragetuch ins Ausland verschicken

Verfasst: 24.04.2018, 10:38
von minamarie
Die extra Versicherung kannst du dann nur bei der Postfiliale dazubuchen die wird dort bezahlt damit nicht gleich rießengroß "WERTVOLL-200€" auf dem Brief steht :P