Seite 2 von 2

Re: Trinkverweigerung bei stundenweiser Betreuung

Verfasst: 09.07.2017, 20:19
von LilyGreen
Stillpausen sind im Mutterschutzgesetz verankert und dessen Geltungsbereich umfasst bei weitem nicht alle Mamas :)
Die TE schreibt von einer fortbildung, sofern sie zu dieser nicht von ihrem arbeitgeber verpflichtet wurde, siehts schlecht mit einem recht auf stillpause aus.

Re: Trinkverweigerung bei stundenweiser Betreuung

Verfasst: 13.07.2017, 10:01
von Munin
Danke für eure Antworten und die Idee mit den Stillpausen. Das wäre schon möglich, die Gruppe ist da locker. Als unsere Tochter noch kleiner war, hab ich mir das auch mal überlegt, aber da hatte sie das Fläschchen so gut toleriert, dass es auch so ging.
Und in den letzten zwei Wochen hat sich echt extrem viel getan bei ihr, was mich entspannen lässt :wink:
Seit dieser Woche zum Beispiel liebt sie es plötzlich aus nem Becherchen zu trinken, bisher haben wir ihr nur Wasser gegeben,
aber es wird Zeit, dass ich mal wieder abpumpe und dann versuchen wir das mal mit Milch 8)
Und seit dem Wochenende sind Nektarinen der Hit, sie verdrückt fast eine komplette alleine!! :shock: Letztens hatte der Papa eine für sich geschnappt und gerade genüsslich reingebissen, da robbt sie freudestrahlend auf ihn zu und fängt an zu schmatzen... zu niedlich <3
Also wie so oft: Mama mach dich locker! Danke für eure Unterstützung!