Re: Trinkverweigerung bei stundenweiser Betreuung
Verfasst: 09.07.2017, 20:19
Stillpausen sind im Mutterschutzgesetz verankert und dessen Geltungsbereich umfasst bei weitem nicht alle Mamas
Die TE schreibt von einer fortbildung, sofern sie zu dieser nicht von ihrem arbeitgeber verpflichtet wurde, siehts schlecht mit einem recht auf stillpause aus.
Die TE schreibt von einer fortbildung, sofern sie zu dieser nicht von ihrem arbeitgeber verpflichtet wurde, siehts schlecht mit einem recht auf stillpause aus.