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Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 26.02.2017, 11:58
von sunswirl
Auf unserer seite ist kein gehweg, wir überfahren somit nichts, sondern fahren direkt von der straße aufs grundstück.

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 26.02.2017, 12:12
von Dickkopf-Mama
Ich würde trotzdem mal davon ausgehen, dass es urgend eine zustandige Stelle gibt, die regelt ob und wo sich Einfahrten befinden dürfen. Es also nicht rechtens ist einfach den Taun aufzumachen und zu sagen: So ist es jetzt.
Ich hab mal nen Fall bei extra 3 gesehen wo es um genau so einen vermeintlich einfachen Fall ging. Ich würde mich an eurer Stelle da schnell mal schlau machen, denn wenn man den zuständigen Stellen vorweggreift können die durchaus stur werden...

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 26.02.2017, 14:57
von sunswirl
Wir waren beim stadtplanungsamt und die meinten,es ist egal wo, nur wenn der gehweg überfahren wird kommt das Tiefbauamt ins spiel. Der gehweg ist abet auf der gegenüberliegenden seite.

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 26.02.2017, 15:14
von Dickkopf-Mama
Glück gehabt :D .
Dann würde ich übergangsweise def. Waschbeton oder Bretter nutzen.

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 27.02.2017, 15:06
von koalina
sunswirl hat geschrieben:Wir waren beim stadtplanungsamt und die meinten,es ist egal wo, nur wenn der gehweg überfahren wird kommt das Tiefbauamt ins spiel. Der gehweg ist abet auf der gegenüberliegenden seite.
Ok, wundert mich aber sehr. Hier wäre definitiv das Tiefbauamt zuständig und ihr müsstet zwingend eine Überfahrtgenehmigung beantragen. Denn ihr überfahrt die Grenze, wo fast immer ein Bord ins Spiel kommt. Selbst wenn nicht, darf eigentlich kein Eigentümer selbst festlegen wo seine Zufahrt hinkommt.
Wenn ihr sicher gehen wollt, das ihr wirklich dort die Einfahrt dauerhaft bauen können fragt nochmal im Tiefbauamt. Die Stadtplanungsämter sind nicht zuständig und haben - leider - oft auch keine Ahnung. Unwissenheit schützt übrigens nicht vor Strafe an der Stelle. Auch wenn ihr diese Auskunft so bekommen habt, heißt es nicht, das nicht in x Jahren das Tiefbauamt kommen kann und sagt: neeee, so nicht.
Und: ihr dürft die Straße nicht übermäßig verschmutzen bzw. seid dann für dessen Reinigung zuständig.
Ich schreibe das nicht um jmd zu ärgern! Es ist nur mein Wissen von Seiten des Amtes her. Aber ich bin in einer anderen Stadt tätig, daher kenne ich das Vorgehen bei euch nicht.

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 27.02.2017, 17:56
von sunswirl
Nee glaub ich, dass du das nich böse meinst.
Irritiert mich nur, weil die nachbarn auch alle sowas nicht brauchten oder haben und wir um sicher zu gehen eben bein stadtplanungsamt gefragt haben. Aber die nachbarn wohnen schon teilweise jahrzehnte da. Ich hab mal ein bild gemacht vllt kannst du ja was aus sicht deiner stadt dazu sagen. Wir überfahren meiner meinung nach gar nichts, aber ich such mir mal die nummer vom tiefbauamt raus, vllt können die mir am telefon ja sagen ob ich einen antrag stellen muss, dann mach ich das natürlich bevor wir jetzt demnächst den zaun stellen.

Re: Einfahrt vor Matsch sichern

Verfasst: 28.02.2017, 08:49
von koalina
Wie schon per PN geschrieben muss _eigentlich_ eine Überfahrtgenehmigung und bei uns ein sog. _Aufgrabeschein_ beantragt werden. Der unbefestigte STreifen ist öffentlicher Grund, über welchen die Stadt/ die Gemeinde/ der Bezirk das "sagen" hat. Rechtlich gesehen ist es ein Seitenstreifen oder auch Gehweg ohne Höhenunterschied (auf dem im übrigen _eigentlich_ auch nicht geparkt werden darf. In der Praxis wird das aus Platzmangel meist getan und gedulded ;)

Und wie gesagt: will keinen Oberlehrer spielen, stehe aber oft auf der anderen Seite... im Job zumindest.