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Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 16.04.2016, 20:21
von Niamh13
Ich bin in der gleichen Situation. Bisher bin ich gar nicht drauf gekommen die stillzeiten anzurechnen, aber gute Idee. Hab mal nachgelesen und verstehe es auch so, dass bei zusammen hängenden Arbeit insgesamt 60 min sind bis 8h täglich. Es steht allerdings auch da, dass Stillzeit nur mit 75% bezahlt wird. Das wäre wohl noch zu beachten.
Ich denke, ich würde es mit der Personalabteilung absprechen, ob sie deine realen zeiten wollen, oder der Einfachheit halber einfach von 8-14 uhr oder so. Bei mir ist es eigentlich immer mal einen Tag mehr, mal weniger, je nach Babys Stimmung und bedürfnissen eben. Und dadurch halt auch oft abends oder am Wochenende. Richtig regelmäßig wie im Büro würde ich nie schaffen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass deine Arbeitgeber dir gerne abend- und andere zuschläge zahlen möchten. Wir haben uns geeinigt das alles zu ignorieren, dafür hab ich eben mehr Flexibilität, wenn ich sie brauche.

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 16.04.2016, 20:22
von RonjaR
Hallo, ich habe grade in einem gesetzteskommentar nachgelesen:
Die mindeststillzeit von zwei mal täglich 30 min oder einmal einer Stunde steht nicht in Zusammenhang mit der Dauer der vertraglich vereinbaren Arbeitszeit. Erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden soll die verlängerte Stillzeit gewährt werden.

Es gibt aber eine Sonderregelung für Heimarbeit in §7 Absatz 4 MuSchG

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 16.04.2016, 20:45
von RonjaR
Heimarbeiterinnen können danach einen bestimmten Lohnausgleich für die Zeit verlangen, in der die nicht arbeiten können, weil sie stillen. Allerdings ist für Heimarbeiterinnen die Stillzeit auf 45 Minuten verkürzt, weil davon ausgegangen wird, dass das Kind an der Frau ist und keine Wegezeiten anfallen.

Anmelden musst du, dass du stillst auf jeden Fall.

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 16.04.2016, 23:09
von ixcacienfuegos
RonjaR hat geschrieben: Anmelden musst du, dass du stillst auf jeden Fall.
Nein. Im Mutterschutzgesetz steht, dass der Frau AUF ANTRAG Stillzeiten zustehen. D.h. wenn man die nicht will und man keine Tätigkeiten ausübt, die sich mit dem Stillen nicht vertragen, ist es Privatvergnügen.

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 17.04.2016, 03:58
von RonjaR
Ja klar, das war missverständlich ausgedrückt [emoji1] auch als Arbeitnehmerin darfst du über deine Brüste frei verfügen. Du musst die Inanspruchnahme von stillzeiten nach dem Mutterschutzgesetz anmelden .

Ich hatte es bewusst nicht "auf Antrag" genannt, den einen Antrag zu stellen impliziert, dass der Arbeitgeber ablehnen könnte. Stillzeiten sind aber "auf Verlangen zu gewöhren@

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 17.04.2016, 09:37
von ixcacienfuegos
Stimmt, Verlangen, nicht Antrag.

Re: Stillpausen bei Arbeit im home office

Verfasst: 17.04.2016, 22:37
von jente
Danke euch für die ganzen Infos. Ich tendiere jetzt insgesamt eher dazu, das Stillen nicht anzugeben. Mal sehen, ob das im Verlauf evtl doch notwendig werden sollte.