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Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 13.11.2015, 19:54
von novi
Also ich hätte auch das Gespräch mit den anderen Eltern gesucht und es sogar anteilig vom Taschengeld meines Kindes zahlen lassen, wenn Ersatz gefordert worden wäre.
Ich habe mich ja nicht gerangelt :wink: . Wobei das eine Ermessenssache ist, je nach Einsicht meines Kindes und des Gesamtsituation.

Ich glaube rein rechtlich muss Du bis 7 Jahre nicht haften. Danach schon, also je nach Zurechnungsfähigkeit des Kindes, muss man eben auch ersetzen.

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 13.11.2015, 21:57
von Herbstmami
Ich finde auch, es kommt drauf an was passiert ist und wie es passiert ist..
Und schule ist noch mal ein anderer Rahmen, als privat Zuhause..

Ich würde zb niemals von unserem Besuch (egal wie eng man befreundet ist, oder eben nicht ist) Ersatz für ein dekoteil verlangen, dass zu Bruch geht.
Ich fände es aber schon befremdlich, wenn der Füller meines Kindes, von einem anderen Kind beschädigt wird und mir würde kein Ersatz angeboten.
Dafür müsste die Situation aber eindeutig geklärt sein und eben gesichert sein, dass das andere Kind das Teil beschädigt hat und meinst eben nicht involviert war.

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 13.11.2015, 22:24
von daisy
Darf ich mich mit einer Frage anschließen? Was würdet ihr machen, wenn euer Kind bei Freunden Sachen vom Balkon wirft und die gegen kaputt? War Holzspielzeug für ca 20 Euro . Das Kind war eineinhalb.

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 13.11.2015, 22:27
von Sabinsche
Wenn ein Kind etwas vom Balkon wirft würde ich definitiv anbieten das zu ersetzen. Auch bei so kleinem Kind. Da ist die Ursache ja eindeutig...

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 13.11.2015, 22:53
von Inkling
Natürlich ersetzen, egal, wie teuer!

Meinem Kind wurde gerade von einem anderen Kind ein Lieblingsspielzeug zerstört, dass zwar nicht teuer aber auch nicht überall zu kaufen ist. Da geht's nicht ums Geld, sondern um "wenn ich was kaputt mache, kümmer ich mich um Wiedergutmachung." Und solange das Kind es nicht kann, sehe ich da uns als Eltern in der Pflicht.

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 14.11.2015, 12:08
von Lösche Benutzer 17612
Ich finde es geht darum, ob es ein Versehen oder Absicht war. Ich finde kleinere Unfälle gehören zum Lebensrisiko und würde dafür ohne Ersatz fordern wenn es für mich problemlos finanziell machbar ist, das zu ersetzen. Macht mir ein Kind etwas wertvolles absichtlich kaputt, dann möchte ich schon Ersatz. Es geht mir auch darum da eine Grenze abzustecken für die Kinder , dass ich möchte dass in meinem Haus mit meinen Dingen sorgsam umgegangen wird. Sind die Kinder noch sehr klein und ich beaufsichtige sie alleine, dann ist es mein Pech wenn ich nicht gut genug aufpasse dass ein Zweijähriges nichts vom Balkon wirft oder die Wand anmalt. Sind die Eltern aber dabei und haben die Aufsichtspflicht, würde ich da ab einem gewissen Wert schon mal nachfragen wer das ersetzt. Und bei Schulkindern auch, da müsste das Verständnis schon da sein dass man nicht mutwillig Dinge kaputtmacht. Wobei ich mutwillig da wirklich als mit vollem Vorsatz ansehe, nicht ein etwas ruppigerer Umgang.

Re: Wenn ein Kind etwas kaputt macht...

Verfasst: 14.11.2015, 20:50
von novi
Man muss da eben zwischen der moralischen Veerpflichtung und der rechtlichen unterscheiden. Die Haftpflichtversicherung würde ohne Zusatzklausel meist nicht regulieren, aber ich würde uns schon in der Pflicht sehen.