Re: Stillberaterin der IBCLC, LLL oder AFS
Verfasst: 23.02.2010, 13:33
Das muss aber regional sehr unterschiedlich sein!Bei der LLL gibt es ein mehr oder weniger festes Schema von vier Grundthemen, die immer wieder durchlaufen werden, wobei die Ausgestaltung natürlich variieren kann. In der LLL müssen die Stillgruppenleiterinnen auch vieles dokumentieren und sich mit anderen Beraterinnen besprechen. Dazu kann eine LLL-Beraterin sicherlich nähere Auskünfte geben.
Wir leiten unsere LLL-Stillgruppe ziemlich frei, und bestimmen die Themen auch selber. Ja, dokumentieren müssen wir viel, eigentlich alles, aber dies dient rein statistischen Zwecken und 'liability reasons', weil die LLL eine internationale Organisation ist und sich rechtlich einfach absichern möchte im Schadensfall. Dies ist auch der Grund, dass wir LLL-Beraterinnen keine Ratschläge geben, sondern immer nur mögliche Lösungen aufzeichnen dürfen und die hilfesuchenden Frauen dann selber entscheiden müssen, welche Lösung für sie ideal ist. Wir sollten auch niemals von eigenen Stillerfahrungen auf andere Frauen schliessen und dies auch entsprechend kommunizieren.
Zur Stilldauer / Zulassung so viel: wenn sich eine Frau entscheidet, LLL-Stillberaterin zu werden, muss sie entweder a) ein abgestilltes Kind mindestens 12 Monate gestillt haben, oder b) ein noch gestilltes Kind seit mindestens 9 Monaten stillen.
Die Ausbildung bei uns in der Schweiz basiert übrigens auf 5 Fachtagen, die besucht werden müssen. Dazu kommt ein grosser schriftlicher Teil, der Austausch mit der Begleiterin. Dort wird die eigene Stillerfahrung 'aufgearbeitet', die 10 Grundsätze der LLL 'durchgeackert', und einige Bücher besprochen. Gegen Ende der Ausbildung folgt das 'Preview', sozusagen der mündliche Test, den die Azubi mit ihrer Begleiterin vor Ort durchführt. Zudem muss sie noch einen schriftlichen Fragenkatallog beantworten, mit Stillfragen natürlich.
Die Ausbildung sollte wenn immer möglich innert 24 Monaten abgeschlossen sein. Wenn triftige Gründe vorliegen, kann eine Azubi ihre Ausbildung auch unterbrechen. Einer der Grundsätze bei der LLL-Arbeit lautet: Family first, but LLL not last!
Ach ja, dass die LLL gegen eine Fremdbetreuung der Kinder ist, ist mir als LLL-Stillberaterin nun ganz neu! Wozu würden wir in der Ausbildung dann alles über Gewinnung und Aufbewahrung von Muttermilch lernen? Über Arbeitsrecht der stillenden Mütter? Die LLL hat ausserdem ein neues Buch mit dem sinnigen Titel "Stillen, Job + Family" herausgegeben. Wir in unserer Gruppe behandeln mindestens einmal jährlich Themen für ausserhäusig arbeitende und stillende / pumpende Mütter!