Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
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Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Ich hatte neulich eine Reihe von sehr aufschlussreichen Telefonaten.
Kurz gefaßt: dank einer "Gesetzeslücke" ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, als Mitarbeiterin im Gesundheitswesen die gesetzlich geschützte Stillzeit (also das erste Lebensjahr des Kindes) über im Beschäftigungsverbot zu bleiben, also beispielsweise für mich konkret: bei vollen Bezügen (statt Elterngeld) zu Hause zu sein. Diese Tatsache scheint kaum bekannt zu sein. Daher möchte ich hier darüber informieren.
Langfassung: Irgendwann hat mir eine befreundete Tierärztin erzählt, daß sie das erste Lebensjahr ihrer Kinder jeweils voll bezahlt zu Hause verbracht hat. Hinge irgendwie mit dem Infektionsschutz zusammen. Ich war zu dem Zeitpunkt mit K2 schwanger, im Rettungsdienst tätig und fragte nach: bei meinem AG, bei meinem Betriebsarzt, bei meinen Kolleginnen. Keiner wußte da etwas von. Ich ließ es auf sich beruhen.
Jetzt: K3 kündigt sich an. Neuer AG, neue Kolleginnen, neuer Betriebsarzt - keiner kann sich einen Reim darauf machen. Ich werde aber an die Bezirksregierung verwiesen. Und da folgende Aussage:
Das sei fachlich völlig richtig, aber man sei angehalten, das nicht zu breit zu kommunizieren. Da ich aber direkt nachgefragt habe, sei eine Auskunft möglich.
Im Mutterschutzgesetz (Bundesgesetz!) ist es eigentlich klar geregelt. In der Stillzeit (mit der bekannten zeitlichen Begrenzung) gelten alle Regeln zum Schutz von Mutter und Kind, die in der Schwangerschaft auch schon gegolten haben. Es entfallen nur die Regelungen zur Alleinarbeit und die zur besonderen körperlichen Beanspruchung durch zB Arbeiten in gebückter Haltung, mit Lasten etc. Der Infektionsschutz greift aber schon bei Dingen wie Assistenz bei der Punktion von peripheren Gefäßen oder der Rasur von Patienten, auch wenn dabei Sicherheitskanülen und -klingen verwendet werden.
Ganz deutlich aufgeschlüsselt ist es zB hier im Merkblatt der Ärztekammer Sachsen: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/do ... t_2018.pdf
Für meinen AG heißt das: schwanger oder stillend, ich darf nicht im Außendienst (auf dem Rettungswagen etc.) eingesetzt werden. Er kann mir einen Arbeitsplatz im Innendienst anbieten (hat das aber in der Schwangerschaft schon als unmöglich abgelehnt). Das ist analog sicher auch in anderen medizinischen Bereichen möglich.
Und ganz konkret heißt das für mich: Ich werde ein Gespräch mit dem AG führen und ihm meine Rückkehr nach dem Mutterschutz ankündigen. Der Betriebsarzt muß dann eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, diese wird entsprechend ausfallen und ich werde weiterhin im Beschäftigungsverbot sein. Sollte sich wieder Erwarten ein Arbeitsplatz im Innendienst ergeben, nehme ich eben doch die Elternzeit.
Ich hoffe, daß diese Tatsachen sich weiter verbreiten! Vielleicht ist es ja auch nur im Rettungsdienst bisher unbekannt?
Kurz gefaßt: dank einer "Gesetzeslücke" ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, als Mitarbeiterin im Gesundheitswesen die gesetzlich geschützte Stillzeit (also das erste Lebensjahr des Kindes) über im Beschäftigungsverbot zu bleiben, also beispielsweise für mich konkret: bei vollen Bezügen (statt Elterngeld) zu Hause zu sein. Diese Tatsache scheint kaum bekannt zu sein. Daher möchte ich hier darüber informieren.
Langfassung: Irgendwann hat mir eine befreundete Tierärztin erzählt, daß sie das erste Lebensjahr ihrer Kinder jeweils voll bezahlt zu Hause verbracht hat. Hinge irgendwie mit dem Infektionsschutz zusammen. Ich war zu dem Zeitpunkt mit K2 schwanger, im Rettungsdienst tätig und fragte nach: bei meinem AG, bei meinem Betriebsarzt, bei meinen Kolleginnen. Keiner wußte da etwas von. Ich ließ es auf sich beruhen.
Jetzt: K3 kündigt sich an. Neuer AG, neue Kolleginnen, neuer Betriebsarzt - keiner kann sich einen Reim darauf machen. Ich werde aber an die Bezirksregierung verwiesen. Und da folgende Aussage:
Das sei fachlich völlig richtig, aber man sei angehalten, das nicht zu breit zu kommunizieren. Da ich aber direkt nachgefragt habe, sei eine Auskunft möglich.
Im Mutterschutzgesetz (Bundesgesetz!) ist es eigentlich klar geregelt. In der Stillzeit (mit der bekannten zeitlichen Begrenzung) gelten alle Regeln zum Schutz von Mutter und Kind, die in der Schwangerschaft auch schon gegolten haben. Es entfallen nur die Regelungen zur Alleinarbeit und die zur besonderen körperlichen Beanspruchung durch zB Arbeiten in gebückter Haltung, mit Lasten etc. Der Infektionsschutz greift aber schon bei Dingen wie Assistenz bei der Punktion von peripheren Gefäßen oder der Rasur von Patienten, auch wenn dabei Sicherheitskanülen und -klingen verwendet werden.
Ganz deutlich aufgeschlüsselt ist es zB hier im Merkblatt der Ärztekammer Sachsen: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/do ... t_2018.pdf
Für meinen AG heißt das: schwanger oder stillend, ich darf nicht im Außendienst (auf dem Rettungswagen etc.) eingesetzt werden. Er kann mir einen Arbeitsplatz im Innendienst anbieten (hat das aber in der Schwangerschaft schon als unmöglich abgelehnt). Das ist analog sicher auch in anderen medizinischen Bereichen möglich.
Und ganz konkret heißt das für mich: Ich werde ein Gespräch mit dem AG führen und ihm meine Rückkehr nach dem Mutterschutz ankündigen. Der Betriebsarzt muß dann eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, diese wird entsprechend ausfallen und ich werde weiterhin im Beschäftigungsverbot sein. Sollte sich wieder Erwarten ein Arbeitsplatz im Innendienst ergeben, nehme ich eben doch die Elternzeit.
Ich hoffe, daß diese Tatsachen sich weiter verbreiten! Vielleicht ist es ja auch nur im Rettungsdienst bisher unbekannt?
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Hallo!
Toll, dass du das bekannt machst!
Bei mir als Tierärztin war es völlig unproblematisch. Es wurde eine neue Gefährdungsbeurteilung gemacht und um den Rest hat sich die Lohnabteilung beim Steuerberater gekümmert. Der Chef musste mir schriftlich mitteilen dass ich freigestellt bin.
Das Gehalt bekomme ich weiterhin von der Praxis, allerdings bekommt diese es von meiner Krankenkasse voll ersetzt.
Toll, dass du das bekannt machst!
Bei mir als Tierärztin war es völlig unproblematisch. Es wurde eine neue Gefährdungsbeurteilung gemacht und um den Rest hat sich die Lohnabteilung beim Steuerberater gekümmert. Der Chef musste mir schriftlich mitteilen dass ich freigestellt bin.
Das Gehalt bekomme ich weiterhin von der Praxis, allerdings bekommt diese es von meiner Krankenkasse voll ersetzt.
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
zu schnell abgeschickt.
Ab und zu möchte die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber dass ich noch stille. Ich bekomme eine beim Gyn.
Ich musste eine am Anfang einreichen und bei S1 nochmal nach 8 Monaten glaube ich
Bei meiner Bekannten, auch TÄ, wollten sie jeden Monat eine Beschreibung haben. Das variiert je nach Krankenkasse.
Ab und zu möchte die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber dass ich noch stille. Ich bekomme eine beim Gyn.
Ich musste eine am Anfang einreichen und bei S1 nochmal nach 8 Monaten glaube ich
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Krass und leider zu spät für mich... Da wäre ja ein Jahr Lohnfortzahlung gewesen (und dann noch ein Jahr Elterngeld? Oder ginge das nicht?).
Drei Jungs:
Januar 2014, März 2016, Februar 2020
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Nein, Elterngeld hintendran geht nicht.
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Dazu würde mich interessieren, ob das dann auch vom Arbeitgeber über die Umlageversicherung als Beschäftigungsverbot mit der Krankenkasse angerechnet werde kann.
Tine mit dem großen R. (2013) und der kleinen T. (2015)
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Ja genau die KK erstattet es dem Arbeitgeber.
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
So ist es. Gleiche Umlage wie in der Schwangerschaft.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Das könnte doch aber auch mach hinten losgehen oder ?
Wenn der Arbeitgeber doch einen Büroplatz schaffen könnte , dann muss man ja nach dem Mutterschutz wieder anfangen.
Wenn der Arbeitgeber doch einen Büroplatz schaffen könnte , dann muss man ja nach dem Mutterschutz wieder anfangen.
Liebe Grüße Nina mit Grosser Schwester (07/15) und Mini Schwester (03/18)
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Re: Wichtig: Arbeit im Gesundheitswesen und das Mutterschutzgesetz/Stillzeit
Ja, dann nimmst Du halt Elternzeit. Die kannst Du ja sieben Wochen vor Beginn ankündigen.
Bei meinem AG habe ich null Bedenken, daß der mir einen reinreicht. Für ihn ändert sich ja nichts. Der Mutterschutzlohn kommt aus der gleichen, KK-finanzierten Umlage II wie in der Schwangerschaft.
Bei meinem AG habe ich null Bedenken, daß der mir einen reinreicht. Für ihn ändert sich ja nichts. Der Mutterschutzlohn kommt aus der gleichen, KK-finanzierten Umlage II wie in der Schwangerschaft.
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