Ja, falsch ausgedrückt bzw. zu kurz; so hatte ich es auch gemeint. Also nicht, ob sich eine Naht löst, sondern wenn -theoretisch- durch die angelöste Naht der Tragling runterfällt.
Deswegen, ich finde auch, es ist die Frage, wie es bei Gefälligkeit oder Kleingewerbe geregelt ist. Vom Gefühl her würde ich vermuten, daß dadurch die Haftung nicht ausgeschlossen ist. Daß es in die Privathaftpflicht mit aufgenommen werden kann, wäre freilich möglich. Daß eine Berufshaftpflicht möglich ist bei Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit (z.B. auch eine Trageberaterin, die Slings oder MTs näht - das würde mich persönlich auch interessieren
), hatte glaube ich im alten Forum jemand eruiert. Allerdings lohnte sich das dann vom Preis der Versicherung her fast nicht mehr.
Bei z.B. Amelie macht es vermutlich auch noch einen Unterschied, daß sie ja nur handelt und nicht selbst näht - weder ihre eigenen entworfenen MTs noch die Himmels und Co. dieser Erde.
Was ich auch noch interessant fände, ist, ob so ein Haftungsausschluß, wie in die Amis u.a. betreiben, in D. überhaupt zulässig ist?