von nkruemel » 03.02.2013, 21:09
AnWun hat geschrieben:
Sobald sich da was ändert - also Freiberuflichkeit- muss ich's ja mitteilen!?
Mitteilen musst du nur, wenn sich zwischen der Gutscheinbeantragung und dem Gutscheinerhalt etwas ändert. Wenn du den Gutschein hast, bist du nicht mehr verpflichtet, irgendetwas zu melden, es sei denn, du wünscht von dir aus eine Erweiterung/Verringerung des Betreuungsbedarfs.
[quote="AnWun"]
Sobald sich da was ändert - also Freiberuflichkeit- muss ich's ja mitteilen!?[/quote]
Mitteilen musst du nur, wenn sich zwischen der Gutscheinbeantragung und dem Gutscheinerhalt etwas ändert. Wenn du den Gutschein hast, bist du nicht mehr verpflichtet, irgendetwas zu melden, es sei denn, du wünscht von dir aus eine Erweiterung/Verringerung des Betreuungsbedarfs.